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Leistungen

Für die musikalische Begleitung Ihrer Feierlichkeit habe ich zwei "Pakete" zur Auswahl.

In diesen Paketen ist alles was man unabdingbar braucht, ( DJ, Ton, Licht, Ambiente) enthalten.


Abgestimmt auf die Planung Ihrer Feier, kann man das passende “Paket” buchen.


In jedem “Paket” bekommen Sie meine kompletten DJ – Leistungen inkl. aller notwendigen Technik lt. Angebot (hier unter Technisches), der Unterschied der “Pakete” ist in der Spielzeit und den jeweils inkludierten Extras begründet.

Finden Sie für Ihre Feier kein passendes DJ Paket, fragen Sie einfach nach einem individuellem Angebot 🙂

Vorteile in allen Paketen:

  • 100% Profi-DJ (seit 1993 hauptberuflich)
    (dem Anlass entsprechend gekleidet)

  • ausführliches, persönliches Vorgespräch

  • Dinner- & Partymusik nach Wunsch
    (Musikwunschliste wird vorab übersendet)

  • dezente Hintergrundmusik
    (zum Empfang der Gäste und zum Dinner)

  • Moderation und Entertainment
    (ganz nach Ihren Vorstellungen - entweder dezent oder etwas mehr)

  • professionelle Ton- und Lichttechnik bis max. 150 Personen

  • separates Funkmikrofon für Reden und Beiträge

  • Anschlussmöglichkeit Ihrer Geräte/Instrumente
    (Laptop, USB-Stick, Gitarre, etc.)

  • Auf- und Abbau außerhalb der Spielzeit

  • Endpreise ohne weitere Aufschläge
    (außer ggf. Fahrtkosten)

  • Ersatz-DJ bei Ausfall des DJs

Paket : Evening Party

…für den Abend, 

Spielzeit Paket Evening Party:

vom Dinner (ab18 Uhr) bis zum Schluß!

inkl. Ton- und Lichttechnik für die Tanzfläche mit max. 150 Personen Raumgröße

inkl. Ambientebeleuchtung im Raum

inkl. Musikwunschliste

Preis: 995,00 € *

*Verlängerungsstunde vor 18:00 Uhr 95,00 €

inkl. aller Steuern und Abgaben

inkl. An/Abfahrt

 

im Umkreis von 50km um Südharz berechne ich keine Fahrtkosten,

darüber hinaus 0,50 € pro gefahrenem km.

Paket : All Around Party

…für den Nachmittag & Abend, 

Spielzeit Paket All Around Party:

vom Kaffee (ab15 Uhr) bis zum Schluß!

inkl. Ton- und Lichttechnik für die Tanzfläche mit max. 150 Personen Raumgröße

inkl. Ambientebeleuchtung im Raum

inkl. Kinderanimation (Ballons oder Kinderdisco oder kleine Aktionen)

inkl. Musikwunschliste

Preis: 1.350,00 € *

*Verlängerungsstunde vor 15:00 Uhr 95,00 €

inkl. aller Steuern und Abgaben

inkl. An/Abfahrt im Umkreis von 50km

im Umkreis von 50km um Südharz berechne ich keine Fahrtkosten,

darüber hinaus 0,50 € pro gefahrenem km.

Zusätzlich biete ich an: 

Erweiterte Ambientebeleuchtung
so, dass Ihr Raum bis 1
50 Personen noch mehr strahlt!

inkl. 2 x 2m Aircones & 8 Floorspots

Preis: 95,00 €

Spiegelkugel

50cm Kugel indirekt angestrahlt auf Stativ

...ein muss für jede Party

Preis: 95,00 €

Beschallung für einen weiteren Bereich

(z.B. Terrasse, Garten, Bar etc.)

Preis: 95,00 €

Karaoke

es empfiehlt sich Beamer & Leinwand dazu zu buchen!

Preis: 95,00 €

Beamer und Leinwand
(für Ihre schönsten Fotos, die Präsentation der Trauzeugen, die ersten Fotos vom Hochzeitstag)

Preis: 95,00 €

Zusammenschnitt Eröffnungstanz
(Ich produziere Ihren Hochzeitstanz-Medley)
Erstellung nach Vorgaben, inklusive 3 Änderungen

Preis: 95,00 €

Hüpfburg
(Platzbedarf ab
5m x 7m)

Preis: 100,00 €

Fotobox Unlimited

so viele Bilder wie gebraucht :)

inkl. echter kamera

inkl. schneller Hochleistungsdrucker

Requisiten, Hintergrund

alle Bilder in digitaler Form auf USB Stick

Preis: 350,00 €

alle Preisangaben inkl. 19% MwSt.

* Preise aktuell ab August 2023 - Änderungen vorbehalten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem BGB:

Rechte & Pflichten Auftraggeber ( AG ):

  1. Die Gage ist direkt nach der Probe / Aufbau vor dem Auftritt an den AN auszuzahlen in Bargeld. Es sei denn es ist eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen worden. (Bei Nichterfüllung kann der Auftrag abgebrochen werden, die Gage ist trotzdem im vollen Umfang fällig).

  2. Über die Gage ist Dritten gegenüber keine Auskunft zu erteilen (Gagengeheimnis).

  3. Ein sauberer, unfallsicherer und in der kalten Jahreszeit beheizter Umkleide-, Aufenthaltsraum mit Tischen, Stühlen (je nach Anzahl von Künstler / Darbieter / Technikern), Garderobe und Waschgelegenheit in der Nähe ist bereitzustellen.

  4. Für Schäden an  Technik / Equipment der AN die durch Vandalismus oder Schäden die durch den AG zu verhindern gewesen wären, in vollem Umfang ( Wiederbeschaffungswert ) aufzukommen. Der AG schließt eine Haftpflichtversicherung ab!

  5. Der AG gewährleistet einen unfallfreien und sicheren Ablauf. Bei öffentlichen VA werden Sicherheitskräfte bereitgestellt!

  6. Der AG verpflichtet sich, sofern welche anfallen, seine anfallenden Gebühren (GEMA, Künstlersozialabgabe, behördliche Genehmigungen) selbst zu entrichten.

  7. Imbiss und Getränke im üblichen Umfang für Künstler / Darbieter / Techniker kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

  8. Den Auftrittsort bei Anreise ungehindert für Aufbau und Proben vom AN geöffnet zu halten.

  9. Den Auftrittsort nach Auftritt oder Veranstaltungsende für den Abbau geöffnet zu halten.

  10. Für den Transporter (Kleinbus) einen gesicherten/bewachten Parkplatz in Nähe der Bühne bereitzustellen.

  11. Die Gage ist auch bei witterungsbedingtem Ausfall zu zahlen.

  12. Es sind weiterhin je nach Einzelfall 2 getrennte Stromkreise 220 V / 16 A CEE in Bühnennähe bereitzustellen.

  13. Dem Künstler ist eine freie Gestaltung und Darbietung seines Programms zu gewährleisten und keine künstlerischen bzw. technischen Anweisungen zu geben (ggf. Lautstärke)

  14. Dem Künstler ist in Pausen und Musikstücken das Rauchen zu erlauben.

 

Rechte & Pflichten Auftragnehmer ( AN ):

  1. Der AN verpflichtet sich rechtzeitig vor Beginn des vertraglich zugesicherten Zeitplanes anwesend zu sein, um alle notwendige für den Ablauf seiner Darbietung selbst zu erledigen.

  2. Krankmeldungen oder andere Verhinderungen sofort dem AG und Fun DJ Joe Joe  mitzuteilen. Ärztliche Atteste oder Nachweise sind vorzulegen.

  3. Alles für die Ausführung der Leistung erforderliches Equipment in einwandfreiem Zustand vorzulegen.

  4. Auf Wunsch im Finale mitzuwirken sofern nicht durch andere Termine ( Nachweispflicht ) unmöglich.

  5. Für angerichtete Schäden, die durch ihn selbst entstehen, auch dritten gegenüber, selbst zu haften.

  6. Seine sämtlichen anfallenden Steuern und sonstige Abgaben selbst abzuführen.

  7. Auf Forderungen vom AG im Bezug auf die Lautstärke einzugehen, sofern dies technisch möglich ist.

  8. Sofern es sich um Beschallungsaufträge handelt eine für die Spiellokalität ausreichende, sowie technisch einwandfreie Ton- / Lichtanlage zu stellen.

  9. Der AN erfüllt alle im Leistungsumfang genannten Punkte mit Präzision und Können.

 

Vertragsrücktritt:

Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt sind beide Partner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dabei entfallen die Leistungspflicht des AN, sowie die Vergütungspflicht des AG. Diese außerordentlichen Kündigungsgründe sind dem anderen Partner bei Bekanntwerden sofort mitzuteilen. Der AN ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatz zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des AN. Des Weiteren gilt ein Rücktrittsrecht des AN bei Buchungen für Medien-, Tournee- und Auslandsauftritte. Der AN ist auch in diesem Fall berechtigt ein Ersatz zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des AN.

 

Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragskündigung:

Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E-Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist  nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Regelungen in Folge der Corona-Pandemie: Sollte aufgrund behördlicher Anordnungen in Bezug auf die Corona-Pandemie die Feier nicht stattfinden können, kann der AG kostenfrei Stornieren und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück. Ebenfalls kann der AG zur bestehenden Buchung einen neuen Termin vereinbaren. Dabei bleibt die Buchung und alle Buchungsinhalte bestehen, geleistete Zahlungen bleiben bei AN und werden auf den neuen Termin angerechnet.

Vertragsstrafe:

Entfällt die Leistung durch Verschulden und in seiner Risikosphäre liegenden, beeinflussbaren Grund von einem der Vertragspartner, so ist die vereinbarte Gage als Vertragsstrafe an den anderen Partner zu zahlen.

Fälligkeit der Zahlung:

Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig und ist an den AN oder eine beauftragte Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.

Stornokosten:

  • bis 14 Tage nach erfolgter Buchung unserer Leistung: Kostenfrei

  • vom 15. Tag nach der Buchung bis 56 Tage (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung: 150,– €

  • vom 55. (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung bis zum Tag der gebuchten Leistung: 80% des vereinbarten Entgeltes

Allgemein:

Sind ein oder mehrere Punkte gestrichen, so behalten die verbleibenden Punkte ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit der Bestimmungen ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in ihrem Sinngehalt wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt, wenn dies beide Parteien rechtzeitig bedacht hätten. Dies gilt auch für den Fall das der Vertrag Regelungslücken aufweisen sollte. Zwischen den Parteien wurden keine weiteren sonstigen Vereinbarungen getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Alle Vertragspartner bekennen mit Ihrer Unterschrift, eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten und vollinhaltlich verstanden zu haben.

ACHTUNG VERANSTALTER:

Denken Sie in Ihrem Sinne an alle Abgaben. Holen Sie sich alle notwendigen Genehmigungen für die Ausführung Ihrer Veranstaltung bei den zuständigen Behörden ein. Denken Sie bei öffentlichen Veranstaltungen auch an die Meldepflicht bei der GEMA ( Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich ). Für die Darbietung von Künstler müssen Sie laut Gesetz auch Künstlersozialkasse abführen (Informationen hierzu unter Tel.: 04421 – 308230).

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als Vermittler gern zur Verfügung (Tel.: 0171/8009728).

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